AGB
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VESTA Estate Management GmbH (nachfolgend „Makler/Verwalter“) und ihren Kunden.
Das Unternehmen ist tätig in den Bereichen Immobilienvermittlung (Maklertätigkeit) sowie Immobilienverwaltung (Hausverwaltung).
§2 Angebote
Unsere Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich.
Irrtum sowie Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
§3 Provision (Maklertätigkeit)
Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt.
Es genügt, dass unsere Tätigkeit für den Vertragsabschluss mitursächlich war.
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung bzw. dem jeweiligen Exposé.
Bei Wohnimmobilien gelten die gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision (§§ 656a–656d BGB).
§4 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt.
§5 Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, schriftlich unter Angabe der Quelle mitzuteilen.
Unterbleibt dieser Hinweis, kann sich der Auftraggeber auf eine Vorkenntnis nicht berufen.
§6 Informations- und Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren, alle wesentlichen Vertragsinhalte mitzuteilen und bei Verhandlungen auf unsere Tätigkeit hinzuweisen.
Auf Verlangen ist uns eine Vertragsabschrift zu übermitteln.
§7 Provisionsanspruch bei Umgehung
Unser Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der Hauptvertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder zu abweichenden Bedingungen zustande kommt, sofern der wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen gleich ist.
§8 Aufwendungsersatz
Wird ein Auftrag ohne wichtigen Grund beendet oder kommt ein Geschäft nicht zustande, nachdem wir tätig geworden sind, behalten wir uns vor, nachweisbare Aufwendungen und Zeitaufwand in Rechnung zu stellen, sofern dies gesondert vereinbart wurde.
§9 Weitergabeverbot / Vertraulichkeit
Alle Angebote, Exposés und Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
Bei Verstoß und daraus resultierendem Vertragsabschluss haftet der Auftraggeber auf Ersatz der entgangenen Provision.
§10 Objektangaben
Die von uns weitergegebenen Informationen beruhen auf Angaben Dritter.
Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Angaben eigenständig zu überprüfen.
§11 Haftung
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§12 Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Soweit zulässig, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Entstehung des Anspruchs.
§13 Geldwäschegesetz (GwG)
Wir sind verpflichtet, die Identität unserer Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes festzustellen.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die hierfür erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
§14 Hausverwaltung
Der Umfang der Leistungen im Bereich Hausverwaltung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Verwaltervertrag.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und notwendige Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.
Zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.
§15 Vertragsbeendigung (Verwaltung)
Kündigungen von Verwaltungsverträgen bedürfen der Schriftform, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§16 Datenschutz / Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
Beauftragte Dritte werden zur Vertraulichkeit verpflichtet.
§17 Verbraucherinformation
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
§18 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
Es gilt deutsches Recht.
§19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
